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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92   

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VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92 (https://dejure.org/1993,2814)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.1993 - 8 S 994/92 (https://dejure.org/1993,2814)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 8 S 994/92 (https://dejure.org/1993,2814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre im Falle einer Änderungsplanung - Festsetzung eines Industriegebietes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 § 17 Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 9
    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erleß einer veränderungssperre, Verstoß gegen die Zweckbestimmung eines Industriegebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 136 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 119
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 5 S 2131/88

    Veränderungssperre bei Änderung der planerischen Absicht - Wirksamkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Von dem bereits erörterten Fall nicht hinreichend konkretisierter Planungsvorstellungen abgesehen, fehlt das Sicherungsbedürfnis für eine Veränderungssperre auch dann, wenn sich die zu sichernde Planung rechtmäßig nicht verwirklichen läßt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133 sowie Urt. v. 30.4.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140).

    Rechtliche Bedenken gegen die in einem Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Festsetzungen führen daher nicht zur Unwirksamkeit einer Veränderungssperre, sofern eine rechtlich zulässige Regelung zur Verwirklichung der Planungsabsichten der Gemeinde möglich ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Bei der Berechnung des Zeitraums, nach dessen Ablauf eine Veränderungssperre einem einzelnen Grundstückseigentümer wegen einer solchen faktischen Zurückstellung seines Baugesuchs nicht mehr entgegengehalten werden kann, ist die der Gemeinde gem. § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB eingeräumte Möglichkeit der Verlängerung der Veränderungssperre um ein drittes Jahr regelmäßig mit einzurechnen (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 - NVwZ 1991, 62).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    a) Der Erlaß einer Veränderungssperre setzt voraus, daß die von ihr zu sichernde Planung bereits einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zukünftigen Bebauungsplans sein soll (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 - BVerwGE 51, 121, 128).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebiets ist daher nur dann noch gewahrt, wenn diese für ein Industriegebiet vorgesehene Hauptnutzung überwiegend zulässig bleibt (BVerwG, Beschl. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - DVBl. 1993, 1093).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Dafür ist entscheidend die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans nach Maßgabe des § 12 BauGB (BVerwG, Beschl. v. 28.2.1990 - 4 B 174.89 - BRS 50 Nr. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83

    Untätigkeitsklage - Veränderungssperre und Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Von dem bereits erörterten Fall nicht hinreichend konkretisierter Planungsvorstellungen abgesehen, fehlt das Sicherungsbedürfnis für eine Veränderungssperre auch dann, wenn sich die zu sichernde Planung rechtmäßig nicht verwirklichen läßt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133 sowie Urt. v. 30.4.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 2980/92

    Zweckbestimmung eines Industriegebietes bleibt auch dann erhalten, wenn nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
    Der Senat hat das Vorliegen dieser Voraussetzung für eine Festsetzung, die "im förmlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen" in einem Industriegebiet nur für ausnahmsweise zulässig erklärt, mit der Begründung bejaht, daß auch die von dieser Festsetzung nicht erfaßten Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV erheblich störende Gewerbebetriebe seien und zudem auch die einer förmlichen Genehmigung bedürfenden Betriebe im Einzelfall zugelassen werden könnten (Beschl. v. 30.8.1993 - 8 S 2980/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Es kommt deswegen nicht darauf an, wie die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre, nachdem die Vorgängerbebauungspläne Mühl 30 und Mühl 58 aufgrund der darin vorgenommenen Beschränkung industrieller Nutzungen im damals festgesetzten Industriegebiet auf nicht erheblich belästigende Betriebe und Anlagen ebenso unwirksam sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2015 - 3 S 328/15 -, VBlBW 2015, 426 = juris Rn. 22 m.w.N.; Senatsurteil vom 10.12.1993 - 8 S 994/12 -, UPR 1994, 455; BVerwG, Beschluss vom 06.05.1993 - 4 NB 32.92 -, Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 6) wie der verfahrensfehlerhaft in nichtöffentlicher Sitzung beschlossene (§§ 35, 37 GemO, vgl. hierzu Senatsurteil vom 12.03.2020 - 8 S 1542/18 -, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) Bebauungsplan "Auwiesen" aus dem Jahr 1960.
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834

    Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das

    Eine absolute Grenze für Nutzungsausschlüsse besteht nur insoweit, als es der Gemeinde verwehrt ist, ein mit der Zweckbestimmung eines Industriegebiets nicht vereinbares "eingeschränktes Industriegebiet" festzusetzen, in dem vorwiegend oder nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO zulässig sind (vgl. BVerwG, B. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - NVwZ 1994, 292 f. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 11.7.2008 - 22 A 07.40058 - BayVBl. 2009, 304 ff. = juris Rn. 25 ff.; VGH BW, U. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455 f. = juris Rn. 30 ff.; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 9 Rn. 14; Stange, BauNVO, 3. Aufl. 2015, § 9 Rn. 10; Pützenbacher in Bönker/Bischopnik, BauNVO, 1. Aufl. 2014, § 9 Rn. 32).

    Für das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses genügt es aber, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der wenigstens in groben Zügen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (VGH BW, U. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455 f. = juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Zweifelhaft könnte sein, ob mit der Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebiets, in dem außer Betrieben der Edelmetall- und Nichteisenmetallverarbeitung lediglich nicht erheblich belästigende produzierende und verarbeitende Gewerbebetriebe zulässig sein sollen, noch die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebiets gewahrt ist (vgl. § 1 Abs. 5 BauNVO), weil die Ermöglichung der Ansiedlung nicht erheblich belästigender produzierender und verarbeitender Gewerbebetriebe eventuell ausschließt, dass die Hauptnutzung "erheblich belästigende Gewerbebetriebe" nicht mehr überwiegt und prägt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 06.05.1993 - 4 NB 32.92 -,Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 -, UPR 1994, 455).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2015 - 3 S 328/15

    Genehmigung der Errichtung eines Baukörpers und getrennte Entscheidung über die

    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebiets ist dementsprechend nur gewahrt, wenn diese für ein Industriegebiet vorgesehene Hauptnutzung überwiegend zulässig bleibt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - DVBl. 1993, 1093; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455).

    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebiets ist dementsprechend nur dann noch gewahrt, wenn diese für ein Industriegebiet vorgesehene Hauptnutzung überwiegend zulässig bleibt (BVerwG, Beschl. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - DVBl. 1993, 1093; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455).

  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 -, juris Rn. 3; vgl. auch: VGH BW, Urt. v. 10. Dezember 1993 - 8 S 994/92 -, juris Rn. 29), der sich der Normenkontrollsenat anschließt, wird die Veränderungssperre (zumindest ab diesem Zeitpunkt) unwirksam, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre während ihrer Geltungsdauer endgültig entfallen (a. A. unter Verweis auf § 17 Abs. 4 BauGB: Rieger, a. a. O., § 17 Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

    Für eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Änderungsplanung fehlt vielmehr ebenso wie für eine Veränderungssperre zur Sicherung eines Verfahrens zur (erstmaligen) Aufstellung eines Bebauungsplans ein Sicherungsbedürfnis dann, aber auch nur dann, wenn sich der Inhalt der jeweiligen Planung noch in keiner Weise absehen lässt; dagegen genügt für das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses in beiden Fällen, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der wenigstens in groben Zügen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (VGH BW, Urt. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 -, juris, RdNr. 26).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.07.1995 - VerfGH 21/93

    Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold zurückgewiesen

    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebiets bleibt nur dann gewahrt, wenn die für ein Industriegebiet vorgesehene Hauptnutzung - die Aufnahme störungsintensiver Betriebe - überwiegend zulässig bleibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, UPR 1994, 455 f.; BVerwG, DVBl. 1993, 1093).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2022 - 6 K 1994/20

    Bauvorbescheid Einzelhandel Lebensmittelmarkt Vergrößerung Bebauungsplan

    133 Mai 2019, § 17 Rn. 14; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 17 Rn. 3, und Schiller, in: Gelzer/ Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 2542; für die faktische Zurückstellung auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1990 - 4 B 156/89 -, NVwZ 1991, 62; OVG NRW, Urteil vom 4. Juli 1997 - 7 A 3458/93 -, juris; VGH B.-W., Urteil vom 10. Dezember 1993 - 8 S 994/92 -, UPR 1994, 455, und vom 28. Oktober 1999 - 5 S 439/98 -, juris; anderer Ansicht Sennekamp, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Lfg.
  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids, Veränderungssperre, Ausschluss von

    Für das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses genügt es aber, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der wenigstens in groben Zügen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (VGH BW, U.v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455 f. = juris Rn. 26).
  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 6 K 5557/15

    Veränderungssperre; Satzung; Aufstellungsbeschluss; Bekanntmachung; Frist

    So (ohne zwischen "echter" und "faktischer" Zurückstellung zu differenzieren) BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 -, NJW 1977, 400; VGH B.-W., Urteil vom 6. Juli 1989 - 10 S 2687/88 -, NVwZ-RR 1990; Stock, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016), § 17 Rdnr. 14; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 17 Rdnr. 3, und Schiller, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rdnr. 2542; für die faktische Zurückstellung auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1990 - 4 B 156/89 -, NVwZ 1991, 62; OVG NRW, Urteil vom 4. Juli 1997 - 7 A 3458/93 -, juris; VGH B.-W., Urteil vom 10. Dezember 1993 - 8 S 994/92 -, UPR 1994, 455, und vom 28. Oktober 1999 - 5 S 439/98 -, juris; anderer Ansicht Sennekamp, in Brügelmann, BauGB, Stand: 2016, § 17 Rdnr. 34 ff., und Schenke, WiVerw 1994, 253 (287, 303 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2022 - 6 K 1983/20

    Bauvorbescheid; Einzelhandel; Lebensmittelmarkt; Vergrößerung; Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 8 S 2252/94

    Verfahrensfehler bei der Bebauungsplanaufstellung - Beteiligung der Bürger;

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